
Im Kanton Basel-Landschaft besteht eine Lücke zwischen dem Wegfall eines existenzsichernden Einkommens und dem Eintritt in die Sozialhilfe. Oft müssen Personen, die keine neue Anstellung finden, nach der Aussteuerung ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie durch die Sozialhilfe unterstützt werden.
Das am 15. Mai zur Abstimmung stehende neue Sozialhilfegesetz will diese Lücke mit einem vom Kanton finanzierten Assessmentcenter schliessen.