
Ich finde es wichtig zu verstehen, dass mit einem Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes niemand zur Organspende gezwungen wird.
Die Revision und die erweiterte Widerspruchslösung dienen einer besseren Aufklärung und einer möglichen Entlastung von Angehörigen. Jede Person hat das Recht über ihre Organe zu entscheiden.
Das Gespräch mit den Angehörigen findet immer statt. Können die Angehörigen nicht rechtzeitig kontaktiert werden oder sind keine Angehörigen bekannt, ist die Organentnahme nicht möglich. Auch wenn sich die Angehörigen uneinig sind, findet keine Organentnahme statt. Die Gesetzesrevision übt daher keinen Zwang auf den Organspender und die Angehörigen aus.
Stimmen Sie mit mir JA zur Revision des Transplantationsgesetzes.
Damian Schaller, FDP Allschwil-Schönenbuch