
Der Zweck der Verrechnungssteuer ist die Sicherstellung, dass Einkünfte den Steuerbehörden korrekt gemeldet werden. In der geplanten Reform geht es um die Verrechnungssteuer im Zusammenhang mit Zinserträgen aus Anleihen.
Diese Verrechnungssteuer hat bei Anleihen jedoch keinen Nutzen zur Kontrolle mehr, da die Schweiz seit 2014 am automatischen Informationsaustausch (AIA) teilnimmt.