
Der Zweck der Verrechnungssteuer ist die Sicherstellung, dass Einkünfte den Steuerbehörden korrekt gemeldet werden. In der geplanten Reform geht es um die Verrechnungssteuer im Zusammenhang mit Zinserträgen aus Anleihen.
Diese Verrechnungssteuer hat bei Anleihen jedoch keinen Nutzen zur Kontrolle mehr, da die Schweiz seit 2014 am automatischen Informationsaustausch (AIA) teilnimmt.
Mit dem AIA sammeln und übermitteln Finanzinstitute Informationen über die Art der Einkünfte auf den Konten von Kunden, die im Ausland wohnen. Ein ausländischer Investor kann also seine in der Schweiz erzielten Zinserträge aus Anleihen nicht verstecken. Was die von Schweizer Anlegern gehaltenen Anleihen betrifft, so sollten Schweizer Steuerzahler nicht mehr pauschal als potenzielle Steuerhinterzieher betrachtet werden. Dies gilt umso mehr, als ausländische Anleihen nicht mehr der Verrechnungssteuer unterliegen. Es geht darum, eine unnötige Steuerkontrolle abzuschaffen, die zu einem Wettbewerbsnachteil geworden ist, um den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz zu stärken. Stimmen Sie mit mir Ja zur Reform der Verrechnungssteuer.
Damian Schaller, FDP Kandidat für den Landrat Baselland