Ja zur Flexibilisierung der Renten

Mit der AHV 21 wird das Rentenalter (65 Jahre) zu einem «Referenzalter»: Es wird das Prinzip der Rentenflexibilisierung eingeführt und künftig wird es möglich sein, die Auszahlung der Rente (ganz oder teilweise) zwischen 63 und 70 Jahren vorzuziehen oder aufzuschieben.

Erwerbstätige, die früher in den Ruhestand gehen möchten, können ihre erste Säule schon ab 63 Jahren beziehen, während Erwerbstätige, die aus irgendeinem Grund länger arbeiten möchten, die Möglichkeit haben, die Rente aufzuschieben.

Durch die Flexibilisierung des Rentenbezug lässt die AHV 21 jedem Einzelnen die Wahl beim Zeitpunkt, an dem er oder sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchte. Diese Massnahmen sind ein wichtiges Signal an uns Erwerbstätige und auch an die Unternehmen, in Zukunft auf eine längere Erwerbsphase zu setzen. Ein weiterer positiver Effekt wird sein, dass der Fachkräftemangel von qualifizierten Arbeitskräften bei uns in der Schweiz gemildert werden kann. Ich empfehle Ihnen, stimmen Sie am 25. September 2022 zweimal Ja zur AHV 21.

Damian Schaller, Landratskandidat der FDP Allschwil-Schönenbuch

Autor: Damian Schaller

Kandidat der FDP Allschwil-Schönenbuch für den Landrat Baselland. FDP - zuverlässig liberal

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