Auch Menschen mit kleineren Vermögen profitieren

Besonders erfreulich an der Reform der Vermögenssteuer ist, auch Menschen mit kleineren Vermögen werden von dieser Reform profitieren.

Der Freibetrag für Alleinstehende wird von 75’000 auf neu 90’000 Franken angehoben, für Ehepaare und Einelternfamilien von 150’000 auf neu 180’000 Franken. 

Wer in diesen schwierigen Zeiten spart und etwas zur Seite legt, wird damit belohnt. Insgesamt werden mit dieser Steuerreform über 52’000 Baselbieter Haushalte finanziell entlastet.

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Handlungsbedarf ist unbestreitbar

Ende November stimmen wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Baselland über eine Reform der Vermögenssteuer ab. Unser Baselbiet braucht diese Reform dringend. 

Heute schneidet unser Kanton nämlich national gesehen sehr schlecht ab. Als Kanton auf den hintersten Plätzen sind wir für vermögensstärkere Steuerzahlende wirklich nicht interessant – das heisst, diese Personen werden sich hier nicht ansiedeln, eventuell ziehen sie sogar weg. Damit verlieren wir Steuersubstrat, was vom Mittelstand durch höhere Steuern ausgeglichen werden muss. 

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JA zur Vermögenssteuerreform

Am 27. November 2022 stimmen wir im Kanton Baselland über die Änderung des Steuergesetzes (Vermögenssteuerreform I) ab. Bei den natürlichen Personen gab es während 15 Jahren keine Reformen, dies ist reine Stillstandspolitik und kann nicht die Politik des Baselbiets sein.

Die FDP-Fraktion ist froh, dass der Regierungsrat erkannt hat, dass mit einer Verwaltung des schlechten Zustands künftig mehr Menschen insbesondere aus dem Mittelstand die fehlenden Mittel aufbringen müssen. Der Regierungsrat hat aufgezeigt, dass es klare Indizien dafür gibt, dass der Kanton gute Steuerzahlerinnen und –zahler verliert.

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