Jede Unterschrift zählt!

Heute gilt in der Schweiz die Individualbesteuerung nur für alleinstehende Personen und unverheiratete Paare. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Partnerschaften werden gemeinsam besteuert.

Kurz gesagt: Verheiratete Paare bezahlen mehr Steuern als unverheiratete Paare, dieses Phänomen ist bekannt als «Heiratsstrafe».

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