
Heute gilt in der Schweiz die Individualbesteuerung nur für alleinstehende Personen und unverheiratete Paare. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Partnerschaften werden gemeinsam besteuert.
Kurz gesagt: Verheiratete Paare bezahlen mehr Steuern als unverheiratete Paare, dieses Phänomen ist bekannt als «Heiratsstrafe».